Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir möchten, dass diese Website für alle nutzbar ist. Hier steht, wo wir stehen, was noch fehlt — und an wen Sie sich wenden können.

Geltungsbereich & Rechtsgrundlage

Diese Erklärung gilt für die Website www.enghagen.at samt allen Unterseiten, Formularen und eingebundenen Funktionen.

Grundlage ist das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), mit dem die Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) umgesetzt wurde. Es gilt seit 28. Juni 2025 und erfasst unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr — also auch die Online-Anfrage und die Zimmerbuchung über diese Website.

Unabhängig davon gilt das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), das Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung untersagt.

Stand der Barrierefreiheit

Wir sind bestrebt, diese Website für alle Menschen nutzbar zu machen — unabhängig von körperlichen oder technischen Möglichkeiten.

Konformitätsstatus

Teilweise konform — die Anforderungen werden überwiegend, aber noch nicht in allen Punkten erfüllt.

Angewandter Maßstab

EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA. Wo möglich orientieren wir uns bereits an WCAG 2.2 AA.

Bewertungsmethode

Selbstbewertung durch die mit der Umsetzung betraute Agentur, ergänzt um automatisierte Tests.

Erstellt am

8. Oktober 2026

Letzte Überprüfung

8. Oktober 2026

Was wir umgesetzt haben

Beim Aufbau dieser Website haben wir unter anderem darauf geachtet:

Bekannte Barrieren

Folgende Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

Online-Buchungsmaschine

Die Buchungsstrecke wird von einem externen Anbieter bereitgestellt und ist in unsere Website eingebettet. Auf deren Gestaltung haben wir nur begrenzten Einfluss. Wir stehen dazu mit dem Anbieter in Kontakt. Bis dahin gilt: Jede Buchung ist auch telefonisch unter +43 7562 / 7525 oder per E-Mail an info@enghagen.at möglich — zu denselben Konditionen.

Kartendarstellung

Die eingebundene Karte zur Anfahrt ist ein Dienst Dritter und für Screenreader nur eingeschränkt nutzbar. Die vollständige Wegbeschreibung finden Sie deshalb zusätzlich als Fließtext auf der Seite „Kontakt“.

Ältere Dokumente und Bilder

Einzelne ältere PDF-Dokumente und Bildbestände erfüllen die Anforderungen noch nicht vollständig. Wir ersetzen sie Schritt für Schritt.

Barrierefreiheit im Haus

Nicht nur die Website, auch das Haus selbst soll für alle zugänglich sein:

Sagen Sie uns bei Ihrer Anfrage einfach Bescheid, was Sie brauchen — wir bereiten alles vor.

Feedback & Kontakt

Ihnen ist eine Barriere aufgefallen? Ein Inhalt ist für Sie nicht zugänglich? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir nehmen jeden Hinweis ernst und bemühen uns, das Problem zu beheben — und Ihnen den gewünschten Inhalt in der Zwischenzeit auf einem anderen Weg zugänglich zu machen.

Zuständig

Gut Enghagen GmbH & Co KG, Familie Großeiber
Pießling 17, 4575 Rossleithen

Antwortzeit

In der Regel innerhalb weniger Werktage

Beschwerde & Schlichtung

Marktüberwachungsbehörde

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind oder keine Reaktion erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für das Barrierefreiheitsgesetz ist das das Sozialministeriumservice.

Anschrift

Sozialministeriumservice, Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63, 4021 Linz

Online

sozialministeriumservice.gv.at — dort steht ein Formular zur Meldung von Barrieren bereit

Schlichtungsverfahren

Fühlen Sie sich aufgrund einer Behinderung benachteiligt, können Sie nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ein kostenloses Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice beantragen. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung.

Über diese Erklärung

Diese Erklärung wurde im Zuge des Website-Relaunches erstellt und beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der letzten Überprüfung. Wir aktualisieren sie, sobald sich am Umfang der Website oder am Stand der Barrierefreiheit etwas Änderndes ergibt — mindestens jedoch einmal jährlich.

Stand dieser Erklärung: 8. Oktober 2026